Unser Unternehmen ist spezialisiert auf Baumfällungen an „Problemstandorten“. Unser Wirkungskreis reicht von Hagen, Dortmund, Iserlohn über das Sauerland bis ins Bergische Land.
Gründe für Fällungen
Obwohl Bäume meist viel länger leben als Menschen ist auch für sie irgendwann "die Zeit gekommen". Häufig wird dies durch menschliches Dazutun beschleunigt. Stamm- und Wurzelschäden im Verkehrs- oder Baustellenbereiche, falsche Standorte oder bauliche Veränderungen in Standortnähe setzen die Lebenszeit von Bäumen in Stadtgebieten stark herab.
In der Natur kann ein Baum allmählich verfallen. In Siedlungsgebieten hingegen wird er, sobald seine Vitalität abnimmt, zu einer zu prüfenden Gefahr. Wird klar, dass ein Baum durch pflegerische Maßnahmen in seiner Verkehrssicherheit nicht zu erhalten ist, muss er gefällt werden. Die Entscheidung ob und wann dies notwendig ist, sollte sehr gewissenhaft erfolgen. Nicht selten kommt es zum vorzeitigen Ende eines Baumes weil ausführenden "Fach"-Firmen die nötige Sachkenntnis fehlt oder finanzielle Interessen im Vordergrund stehen.
Besteht ein Interesse Bäume nach Möglichkeit trotzdem zu erhalten (z.B. zur Grundstückswertsteigerung) beraten wir Sie hierzu gerne kostenfrei.
Kombination von Seilklettertechnik bzw. Hubarbeitsbühne, Mobilkraneinsatz und Rigging-Technik
Ist die konventionelle Fällung eines Baumes nicht möglich, weil Personen- oder Sachschäden zu befürchten sind, müssen spezielle Arbeitsverfahren angewendet werden. Der Baum wird mit Hilfe von Seilklettertechnik und Steigeisen oder aber der Hubarbeitsbühne stückweise abgetragen. Bei beiden Arbeitsverfahren werden, wo nötig, Baumteile mit Hilfe von Seilen und Umlenkrollen auch auf engstem Raum kontrolliert und zielgenau abgelassen (Rigging Technik).
Fällzeiten und Beschränkungen
Der § 39 BNatSchG "Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen" und das Landschaftsgesetz NRW regeln die Zeitspanne für Fällarbeiten und bestimmte Schnittmaßnahmen. Zu dem aktuell verodneten Verbot von Fällungen/best. Schnittmaßnahmen zwischen dem 1. März und 30. September gibt es jedoch einige Ausnahmen die besonders Privatgärten betreffen.
Eine gute Erklärung zu den aktuellen Regelungen finden Sie unter folgendem Link: www.baeumeundrecht.de
Weiterhin sind die individuellen Baumschutzsatzungen der Kommunen zu beachten.
Wir beraten Sie kostenfrei und helfen Ihnen beim Stellen entsprechender Anträge.